VERHALTENSKODEX
Drive Cool with Quality
Verhaltenskodex zur Einhaltung der Anforderungen im Bereich der menschenrechtlichen Sorgfalt von Unternehmen
Präambel
Die GEBA-Autoteile GmbH unterliegt aufgrund der Anzahl der bei ihr beschäftigen Mitarbeiter nicht den Anforderungen an die Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (§ 1 Abs. 1 LkSG).
Dennoch bekennt sich die GEBA-Autoteile GmbH zu einer ökologisch und sozial verantwortungsvollen Unternehmensführung und legt Wert auf eine Einhaltung solcher Standards auch bei ihren Zulieferern, ganz gleich, welcher Größe und welchen Standorts. Die GEBA-Autoteile GmbH sichert in diesem Zusammenhang zu, dass die nachstehenden Sorgfaltspflichten von ihr und ihren Mitarbeitern freiwillig eingehalten werden und die GEBA-Autoteile GmbH auch künftig in die Nachhaltigkeit dieser Grundsätze bei der Produktion von Waren und dem Anbieten von Dienstleitungen Wert legen wird.
Der nachstehende Verhaltenskodex orientiert sich hierbei insbesondere an nationalen Gesetzen und Vorschriften wie dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sowie internationale Übereinkommen wie der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, der Leitlinien über Kinderrechte und unternehmerisches Handeln, der Leitlinien der Vereinten Nationen Wirtschaft und Menschenrechte, der internationalen Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sowie dem Global Compact der Vereinten Nationen. Eine unabhängige Verpflichtung zur Einhaltung der in den vorgenannten gesetzlichen Grundlagen dargestellten Maßnahmen durch die GEBA-Autoteile GmbH geht mit dieser Erklärung nicht einher.
1. Menschenrechte
1.1. Verbot von Kinderarbeit
Die GEBA-Autoteile GmbH verurteilt jede Form der Kinderarbeit. Deshalb duldet die GEBA-Autoteile GmbH generell, d.h. in keiner Phase der Produktion die Beschäftigung eines Kindes unter dem Alter, mit dem nach dem Recht des Beschäftigungsortes die Schulpflicht endet, wobei unabhängig hiervon das Beschäftigungsalter 15 Jahre niemals unterschreiten darf. Vorstehende Verpflichtung umfasst auch das Verbot der schlimmsten Formen der Kinderarbeit für Kinder unter 18 Jahren. Schlimmste Formen der Kinderarbeit sind insbesondere alle Formen der Sklaverei oder alle sklavereiähnliche Praktiken sowie Zwangs- oder Pflichtarbeit und sämtliche Arbeit, welche ihrer Natur nach oder aufgrund der Umstände, unter denen sie verrichtet wird, voraussichtlich für die Gesundheit, die Sicherheit oder die Sittlichkeit von Kindern schädlich ist. Die GEBA-Autoteile GmbH setzt sich auch bei Ihren Zulieferern und mittelbaren Vorlieferanten dafür ein, dass diese sich dem Verbot jeglicher Kinderarbeit unterwerfen und diese Bedingung auch im Umfeld der Beschaffung von Rohstoffen und Material eingehalten wird.
1.2. Ausschluss von Zwangsarbeit
Die GEBA-Autoteile GmbH duldet keine Beschäftigung von Personen in Zwangsarbeit. Das Verbot der Zwangsarbeit umfasst unter anderem jede Arbeitsleistung oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung von Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat sowie jegliche Art von Sklaverei, sklavenähnlicher Praktiken, Leibeigenschaft oder anderer Formen von Herrschaftsausübung oder Unterdrückung im Umfeld der Arbeitsstätte, etwa durch wirtschaftliche oder sexuelle Ausbeutung und/oder Erniedrigungen. Die GEBA-Autoteile GmbH setzt sich ferner ein für ein Verbot der Beauftragung oder Nutzung privater oder öffentlicher Sicherheitskräfte, wenn aufgrund mangelnder Unterweisung oder Kontrolle bei dem Einsatz der Sicherheitskräfte die Gefahr besteht, dass Mitarbeitende einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung zugeführt werden, Leib oder Leben verletzt werden oder die Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit beeinträchtigt wird.
1.3. Gesundheitsschutz / Sicherheit am Arbeitsplatz
Die GEBA-Autoteile GmbH hält die geltenden Arbeitsschutzvorschriften strengstens ein. Daher werden sowohl die GEBA-Autoteile GmbH als auch ihre Zulieferer auf die nach dem Recht des Beschäftigungsortes geltenden Pflichten des Arbeitsschutzes besonders achten, insbesondere dann, wenn durch eine Missachtung solcher Bestimmungen die Gefahr von Unfällen bei der Arbeit oder arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren entstehen könnten. Dies schließt ein, dass offensichtlich ungenügende Sicherheitsstandards bei der Bereitstellung und der Instandhaltung der Arbeitsstätte, des Arbeitsplatzes und der Arbeitsmittel vermieden werden, dass geeignete Schutzmaßnahmen getroffen werden, um Einwirkungen durch chemische, physikalische oder biologische Stoffe zu vermeiden, dass Maßnahmen zur Verhinderung übermäßiger körperlicher und geistiger Ermüdung getroffen werden, welche insbesondere durch eine ungeeignete Arbeitsorganisation in Bezug auf Arbeitszeiten und Ruhepausen eintreten können und dass die ungenügende Ausbildung und Unterweisung von Beschäftigten vermieden wird, sofern diese zu einem Risiko für die Sicherheit der Beschäftigten oder dritter Personen zu führen geeignet ist.
1.4. Vereinigungsfreiheit
Die GEBA-Autoteile GmbH setzt sich dafür ein, dass ihre Mitarbeiter und die der Lieferanten frei sind in der Gründung und dem Beitritt zu Arbeitnehmervereinigungen, Koalitionen und sonstigen Organisationen, insbesondere, dass Arbeitnehmer sich frei zu Gewerkschaften zusammenzuschließen oder diesen beitreten können, dass die Gründung, der Beitritt und die Mitgliedschaft zu einer Gewerkschaft nicht als Grund für ungerechtfertigte Diskriminierungen oder Vergeltungsmaßnahmen genutzt werden und dass Gewerkschaften sich frei und in Übereinstimmung mit dem Recht des Beschäftigungsortes betätigen dürfen, wovon auch das Recht zum Streik und das Recht auf Kollektivverhandlungen eingeschlossen ist. Arbeitnehmende werden nicht aufgrund von Gründung, Beitritt oder Mitgliedschaft in einer solchen Organisation diskriminiert.
1.5. Diskriminierungsverbot
Die GEBA-Autoteile GmbH lehnt jede Art der Diskriminierung am Arbeitsplatz ab. Hierunter wird jede Ungleichbehandlung in Beschäftigung, etwa aufgrund von nationaler und ethnischer Abstammung, sozialer Herkunft, Gesundheitsstatus, Behinderung, sexueller Orientierung, Alter, Geschlecht, politischer Meinung, Religion oder Weltanschauung und sonstiger persönlicher oder körperlicher und geistiger Merkmale verstanden. Hierunter fällt aber auch die Ungleichbehandlung durch Zahlung eines ungleichen Entgelts für gleichwertige Arbeit. Die persönliche Würde, Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen werden respektiert.
1.6. Faire Entlohnung
Die GEBA-Autoteile GmbH setzt sich für einen fairen Lohn ein. Dies umfasst insbesondere das Verbot des Vorenthaltens eines angemessenen Lohns, welcher sich mindestens nach dem im anwendbaren Recht festgelegten Mindestlohn bemisst. Lohnabzüge als Strafmaßnahmen sind nicht zulässig. Die GEBA-Autoteile GmbH setzt sich dafür ein, dass die Arbeitnehmenden eine klare, detaillierte und regelmäßige schriftliche Informationen über die Zusammensetzung und die Höhe ihres Entgelts erhalten.
1.7. Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen
Die GEBA-Autoteile GmbH setzt sich für den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen ein und verurteilt jeden widerrechtlichen Entzug natürlicher Lebensgrundlagen von Menschen. Die GEBA-Autoteile GmbH untersagt mithin jegliche Handlung, welche eine schädliche Bodenveränderung, Gewässerverunreinigung, Luftverunreinigung, schädlichen Lärmemission oder übermäßigen Wasserverbrauch herbeiführt, welcher die natürlichen Grundlagen zum Erhalt und der Produktion von Nahrung beeinträchtigt oder einer Person den Zugang zu einwandfreiem Trinkwasser verwehrt, einer Person den Zugang zu Sanitäranlagen erschwert oder die Gesundheit einer Person zu schädigen imstande ist. Hierunter fällt schließlich auch das Verbot der widerrechtlichen Zwangsräumung und das Verbot des widerrechtlichen Entzugs von Land, von Wäldern und Gewässern bei dem Erwerb, der Bebauung oder anderweitigen Nutzung von Land, Wäldern und Gewässern, deren Nutzung die Lebensgrundlage einer oder mehrerer Personen sichert.
2. Ökologische Verantwortung
2.1. Umgang mit Abfällen und gefährlichen Stoffen
Die GEBA-Autoteile GmbH setzt sich dafür ein, dass vermeidbare umweltbezogene Risiken vermieden werden. Deshalb wird die GEBA-Autoteile GmbH insbesondere die Vorschriften aus dem Minamata-Übereinkommen, dem Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe (POPs) und dem Basler Übereinkommen zur Ausfuhr gefährlicher Abfälle einhalten und die Einhaltung dieser Bestimmungen auch bei ihren Lieferanten anmahnen.
Die Einhaltung dieser Vorschriften bedeutet insbesondere
- das Verbot der Herstellung von mit Quecksilber versetzten Produkten sowie ein Verbot der Verwendung von Quecksilber und Quecksilberverbindungen bei Herstellungsprozessen und auch der Behandlung von Quecksilberabfällen entgegen den Bestimmungen des Minamata-Übereinkommens;
- das Verbot der Produktion und Verwendung von Chemikalien über persistente organische Schadstoffe (POPs) sowie der nicht umweltgerechten Handhabung, Sammlung, Lagerung und Entsorgung von Abfällen nach dem Stockholmer Übereinkommen;
- das Verbot der Ausfuhr gefährlicher Abfälle nach dem Basler Übereinkommen
2.2. Abfallmanagement
Ein effektives und nachhaltiges Abfallmanagement ist zentraler Bestandteil der Verantwortung der GEBA-Autoteile GmbH. In diesem Sinne verpflichtet die GEBA-Autoteile GmbH sich, die Entstehung von Abfällen zu vermeiden, die Wiederverwendung und das Recycling zu fördern und gefährliche Abfälle sicher zu behandeln. Diese Selbstverpflichtung verfolgt das Ziel, ein ganzheitliches Abfallmanagementsystem zu fördern, das Umweltbelastungen minimiert, natürliche Ressourcen schont und zur Einhaltung internationaler Umwelt- und Sozialstandards beiträgt.
Die GEBA-Autoteile GmbH folgt dem Prinzip der Abfallhierarchie und setzt den Fokus auf die Vermeidung von Abfällen durch effiziente Prozesse und Produktgestaltung. Anfallende Abfälle werden sachgerecht getrennt, sortiert und einer geeigneten Verwertung zugeführt. Die GEBA-Autoteile GmbH entwickelt und unterstützt Maßnahmen, die auf Wiederverwendung, Recycling und ressourcenschonende Produktlebenszyklen abzielen. Der Umgang mit gefährlichen Abfällen erfolgt unter Einhaltung aller geltenden Gesetze, Normen und Sicherheitsvorkehrungen – auch in Zusammenarbeit mit spezialisierten Entsorgungsunternehmen. Mitarbeitende, Partner und Lieferanten werden regelmäßig über umweltgerechtes Abfallmanagement informiert und geschult.
2.3. Ressourcenschonung
Die GEBA-Autoteile GmbH bekennt sich zu einem verantwortungsvollen Umgang mit natürlichen Ressourcen entlang der gesamten Lieferkette. Sie verpflichtet sich, Umweltrisiken zu erkennen, zu minimieren und ihre Geschäftstätigkeit nachhaltig auszurichten. Die GEBA-Autoteile GmbH strebt insbesondere die Reduzierung des Einsatzes von Wasser, Energie, Rohstoffen und Materialien an und fördern den Einsatz nachhaltiger und recycelter Alternativen. Die GEBA-Autoteile GmbH bevorzugt Technologien, Prozesse und Produkte, die den Verbrauch von Ressourcen minimieren.
Bei ihren Mitarbeitenden, Partnern und Lieferanten fördert die GEBA-Autoteile GmbH das Bewusstsein für Ressourcenschonung durch Schulungen und gemeinsame Projekte. Die GEBA-Autoteile GmbH setzt sich messbare Ziele zur Ressourcenschonung und überprüft regelmäßig die hierbei erreichten Fortschritte.
2.4. Energieeffizienz
Die GEBA-Autoteile GmbH sieht es als ihre Pflicht, sowohl innerhalb des Unternehmens als auch entlang der Lieferkette den Energieverbrauch nachhaltig zu reduzieren. Durch den verantwortungsvollen Umgang mit Energie möchte die GEBA Autoteile GmbH zur Eindämmung des Klimawandels beitragen und gleichzeitig die Einhaltung internationaler Umwelt- und Sozialstandards fördern.
Zu diesem Zweck erfasst die GEBA-Autoteile GmbH systematisch den Energieverbrauch, identifiziert Hotspots und analysiert Risiken im Hinblick auf Energieintensität. Die GEBA-Autoteile GmbH optimiert kontinuierlich ihre Prozesse, Anlagen und Gebäude mit dem Ziel, den Energieverbrauch pro Einheit wirtschaftlicher Leistung zu senken. Wo möglich, setzt die GEBA-Autoteile GmbH auf Strom aus erneuerbaren Quellen und unterstützt ihre Partner bei der Umstellung auf nachhaltige Energieträger. Ferner investiert GEBA-Autoteile GmbH in moderne, energieeffiziente Technologien und digitalisierte Lösungen zur Überwachung und Steuerung von Energieflüssen. Die Mitarbeitenden sowie Geschäftspartner werden regelmäßig über Potenziale zur Energieeinsparung informiert und geschult.
2.5. Wasserverbrauch
Wasser ist eine der wichtigsten natürlichen Ressourcen und eine wesentliche Lebensgrundlage für Menschen, Tiere und Ökosysteme. Die GEBA-Autoteile GmbH erkennt ihre Verantwortung an, negative Auswirkungen auf die Verfügbarkeit und Qualität von Wasser – sowohl im eigenen Betrieb als auch entlang der Lieferkette – zu vermeiden. Die GEBA-Autoteile GmbH verpflichtet sich daher, einen schonenden und nachhaltigen Umgang mit Wasser sicherzustellen.
Die GEBA-Autoteile GmbH strebt hierbei eine kontinuierliche Senkung des Wasserverbrauchs durch technische, organisatorische und prozessuale Verbesserungen an. Wasserrisiken werden in den Standorten der GEBA Autoteile GmbH regelmäßig bewertet, Abwässer sachgerecht behandelt und nur in Übereinstimmung mit gesetzlichen Vorgaben und Umweltstandards eingeleitet. Die GEBA-Autoteile GmbH setzt wassersparende Verfahren ein und fördert Innovationen zur Wasserreduktion und -wiederverwendung. Die Mitarbeitenden werden regelmäßig für einen verantwortungsvollen Umgang mit Wasser sensibilisiert und entsprechend geschult.
2.6. Emissionen und Luftqualität
Die GEBA-Autoteile GmbH erkennt den Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit als zentrale Verantwortung entlang der gesamten Lieferkette an. Luftverschmutzung und klimaschädliche Emissionen stellen sowohl ökologische als auch menschenrechtliche Risiken dar. Die GEBA-Autoteile GmbH verpflichtet sich daher, Emissionen systematisch zu reduzieren und die Luftqualität in allen relevanten Geschäftsprozessen zu verbessern. Ziel dieser Selbstverpflichtung ist es, klimaschädliche Treibhausgasemissionen und andere Luftschadstoffe messbar zu reduzieren, Luftreinhaltemaßnahmen zu ergreifen und negative Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit entlang der Lieferkette zu vermeiden.
Zu diesem Zweck erfasst und analysiert die GEBA-Autoteile GmbH regelmäßig direkte und indirekte Emissionen (Scope 1–3) und setzt konkrete Reduktionsziele. Die GEBA-Autoteile GmbH reduziert Emissionen von Schadstoffen wie Feinstaub, Stickoxiden (NO2), Schwefeldioxid (SO2) und flüchtigen organischen Verbindungen (VOCs), wo immer möglich. Sie fördert Maßnahmen zur Reduktion von CO2-Emissionen, z. B. durch Energieeffizienz, Umstieg auf klimafreundliche Mobilität und erneuerbare Energien, setzt emissionsarme Produktionsverfahren ein und bevorzugt emissionsarme Produkte und Dienstleistungen in der Beschaffung. Mitarbeitende und Geschäftspartner werden regelmäßig über Emissionsthemen, Luftreinhaltepflichten und Klimarisiken informiert und geschult.
2.7. Nachhaltige Beschaffung
Durch nachhaltige Beschaffungspraktiken sollen Umwelt- und Menschenrechtsrisiken minimiert werden, faire Arbeitsbedingungen gefördert werden und der Einsatz ressourcenschonender Materialien und Dienstleistungen gesteigert werden. Die GEBA-Autoteile GmbH berücksichtigt neben wirtschaftlichen Aspekten auch Umweltstandards, Arbeits- und Sozialstandards sowie ethische Grundsätze bei der Auswahl und Bewertung ihrer Lieferanten. Nachhaltigkeitskriterien werden in den Beschaffungsrichtlinien und Lieferverträgen festgelegt, von Lieferanten wird die Einhaltung definierter Standards erwartet.
Die GEBA-Autoteile GmbH setzt bevorzugt auf nachweislich nachhaltig gewonnene Rohstoffe (z. B. zertifiziert, recycelt oder fair gehandelt) und vermeidet problematische Materialien wie Konfliktmineralien, wo möglich. Hierbei strebt die GEBA-Autoteile GmbH eine möglichst hohe Transparenz in der Lieferkette an und arbeitet daran, Herkunft und Nachhaltigkeitsperformance von Produkten und Dienstleistungen nachverfolgbar zu machen. Bei erkannten Risiken setzt die GEBA-Autoteile GmbH gezielte Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung negativer Auswirkungen um.
2.8. Umweltbewusstsein und Schulung
Die GEBA-Autoteile GmbH bekennt sich zu ihrer Verantwortung gegenüber Umwelt, Gesellschaft und den geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen. Sie verpflichtet sich, Umweltbewusstsein in allen Unternehmensbereichen zu fördern und durch gezielte Schulungen sicherzustellen, dass alle Mitarbeitenden und relevanten Geschäftspartner die Umweltaspekte ihrer Tätigkeiten verstehen und verantwortungsvoll handeln.
Zu diesem Zweck führt die GEBA-Autoteile GmbH verpflichtende Schulungen zu Umwelt- und Klimaschutzthemen für alle relevanten Mitarbeitenden durch – insbesondere für Beschaffung, Produktion, Logistik und Management. Schulungsinhalte werden zielgruppengerecht aufbereitet, z. B. für Führungskräfte, operative Mitarbeitende oder Lieferanten. Die GEBA-Autoteile GmbH schafft ein Arbeitsumfeld, in dem umweltbewusstes Verhalten aktiv unterstützt, kommuniziert und anerkannt wird. Die Mitarbeitenden erhalten kontinuierlich Informationen über Umweltgesetze, interne Richtlinien, gute Praxisbeispiele und aktuelle Entwicklungen im Umweltschutz. Umwelt- und Nachhaltigkeitsthemen sind Bestandteil der Einarbeitung neuer Mitarbeitender. Die GEBA-Autoteile GmbH evaluiert regelmäßig den Erfolg der Schulungsmaßnahmen und passt sie an neue Herausforderungen, Standards und gesetzliche Anforderungen an.
2.9. Einhaltung von Umweltvorschriften
Der Schutz der Umwelt ist eine zentrale gesellschaftliche Aufgabe und integraler Bestandteil verantwortungsvoller Unternehmensführung. Die GEBA-Autoteile GmbH erkennt ihre gesetzliche und ethische Verantwortung an, Umweltvorschriften nicht nur einzuhalten, sondern aktiv zur Bewahrung natürlicher Lebensgrundlagen beizutragen. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich die GEBA-Autoteile GmbH, Umweltgesetze, -normen und -vorgaben konsequent zu beachten.
Die GEBA-Autoteile GmbH erfüllt sämtliche relevanten Umweltgesetze, -verordnungen und behördlichen Auflagen auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene. Geltende Umweltvorschriften werden regelmäßig überprüft und entsprechend der bestehenden Prozesse angepasst. Die GEBA-Autoteile GmbH vermeidet umwelt- und gesundheitsgefährdende Praktiken, insbesondere im Umgang mit gefährlichen Stoffen, Abfällen, Emissionen und Abwässern.
Die GEBA-Autoteile GmbH fordert von ihren Lieferanten die Einhaltung einschlägiger Umweltvorschriften und überprüft dies risikobasiert durch Selbstauskünfte, Audits oder Nachweisdokumente. Bei Verstößen gegen Umweltauflagen oder Umweltgesetze behält die GEBA-Autoteile GmbH sich vor, geeignete Maßnahmen zu ergreifen – bis hin zur Beendigung von Geschäftsbeziehungen.
3. Umsetzung der Anforderungen
Die GEBA-Autoteile GmbH setzt sich dafür ein, dass in ihrem Unternehmen und in ihren Lieferketten die in diesem Verhaltenskodex festgelegten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in angemessener Weise beachtet werden mit dem Ziel, menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken vorzubeugen oder sie zu minimieren oder die Verletzung menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten zu beenden.
In diesem Zusammenhang wird die GEBA-Autoteile GmbH ein angemessenes und wirksames Risikomanagement einrichten sowie eine Risikoanalyse durchführen, um die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken im eigenen Geschäftsbereich sowie bei ihren unmittelbaren Zulieferern zu ermitteln. In diesem Zusammenhang hält die GEBA-Autoteile GmbH auch angemessene unternehmensinterne Beschwerdeverfahren vor, die es ermöglichen, auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten hinzuweisen, die durch das wirtschaftliche Handeln im eigenen Geschäftsbereich oder eines unmittelbaren Zulieferers entstanden sind.
