Verkaufsbedingungen

§ 1 Allgemeines

(1) Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von
§ 14 BGB, d. h. jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbstständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt. Allein diese sind Kunden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(2) Diese Bedingungen gelten ausschließlich für alle, auch zukünftigen Angebote, Lieferungen und Leistungen der GEBA-Autoteile GmbH, Wiedstrasse 8, 53560 Vettelschoss (nachfolgend „GEBA“ oder „wir“). Sie gelten, soweit der Kunde Kaufmann i.S.d. HGB ist, auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Art und Umfang der jeweils geschuldeten Leistung wird durch gesonderten Vertrag vereinbart.

(3) Abweichende Bedingungen des Kunden werden erst und ausschließlich durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam. Die Angestellten der GEBA sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) GEBA erbringt sämtliche Leistungen ausschließlich auf Basis der Bestimmungen der vorliegenden Vereinbarung und des jeweiligen Einzelvertrages, der über die jeweilige Leistung geschlossen wird.

(2) Bestellungen des Kunden stellen ein verbindliches Angebot an GEBA zum Abschluss eines Vertrages dar. Aufträge werden erst und hinsichtlich des Umfangs und des Inhalts allein nach Maßgabe unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir die verbindliche Bestellung des Kunden durch Lieferung der Ware annehmen, oder indem wir dem Kunden die Annahme in Textform durch eine gesonderte Mitteilung bestätigen. Wir sind berechtigt, das Vertragsangebot des Kunden innerhalb von 14 Tagen nach Eingang anzunehmen.

(3) Geringfügige technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht der bestellten Ware bleiben im Rahmen des für den Kunden Zumutbaren vorbehalten. Die genaue Einhaltung der Bestellmenge ist aus produkttechnischen Gründen nicht immer möglich und bedarf im Einzelfall der schriftlichen Bestätigung. Der Kunde ist mit einer Mehr- oder Minderbelieferung von bis zu 10 % der Ware einverstanden, sofern diese Abweichung nicht für den Kunden unzumutbar ist.

§ 3 Preise

Die angegebenen Preise verstehen sich für Lieferungen ab Werk ausschließlich Verpackungs- und Frachtkosten, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sofern die Lieferung nach mehr als vier Monaten nach Vertragsabschluss erbracht werden soll, können wir bei unvorhergesehenen Preiserhöhungen im Material- oder Lieferpreis der verwendeten Ware vom Vertrag zurücktreten, falls eine Einigung über eine angemessene Vergütungserhöhung nicht zustande kommt. Ersatzansprüche wegen Nichterfüllung können vom Kunden nicht geltend gemacht werden, es sei denn, dass uns der Vorwurf von Vorsatz oder groben Verschuldens trifft.

§ 4 Zahlungsbedingungen

(1) Unsere Rechnungen sind, falls nicht anders schriftlich vereinbart, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum in bar ohne Abzug zahlbar und zwar unabhängig vom Eingang der Ware. Bei Zahlung innerhalb von acht Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir ein Skonto von 2 %. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Gutschrift des Rechnungsbetrages auf unserem Konto.

(2) Dem Kunden steht kein Zurückhaltungsrecht zu, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Wechsel, Schecks und andere Anweisungspapiere werden nur erfüllungshalber angenommen und zwar ohne Gewähr für Protest und nur unter der Voraussetzung der Skontierbarkeit.

(3) Werden uns Umstände bekannt, die auf eine geringe Kreditwürdigkeit des Kunden schließen lassen, so steht uns auch nach Abschluss des Vertrages und über § 321 BGB hinaus das Recht zu, sofortige ausreichende Sicherstellung oder Bezahlung der Forderungen zu verlangen. Kommt der Kunde mit einem Teil seiner Verpflichtungen in Verzug, sind wir berechtigt, unsere gesamten Ansprüche sofort fällig zu stellen und sicherungshalber die Herausgabe der von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu fordern. Vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Rechte sind wir im Verzugsfalle berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.

§ 5 Lieferung

(1) Die von uns bestätigten Liefertermine und Lieferfristen werden aufgrund der jeweiligen Liefersituation und nach bestem Wissen bestimmt. Liefertermine und Lieferfristen sind jedoch nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden und ausdrücklich als verbindliche Lieferfrist bezeichnet sind. Eine als verbindlich vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Tag zulaufen, an dem Übereinstimmung über die Bestellung zwischen Kunde und uns schriftlich vorliegt. Sie ist mit der rechtzeitigen Anzeige der Versandbereitschaft eingehalten. Sie verlängert sich unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Kunden um den Zeitraum, während dessen der Kunde mit seinen Verpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis in Verzug ist.

(2) Sofern eine verbindliche Lieferzeit angegeben oder vereinbart worden ist und diese wider Erwarten von uns nicht eingehalten werden kann, werden wir den Kunden umgehend über die Lieferverzögerung informieren. Soweit uns dies bekannt ist, wird dem Kunden in dieser Information der neue Liefertermin genannt. Beruht die Lieferverzögerung auf einem Umstand, den wir zu vertreten haben, steht es dem Kunden frei, auf die Ware zu warten oder die Bestellung zu stornieren. Im Falle einer Stornierung werden ggf. bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstattet. Höhere Gewalt, Streik, unverschuldetes Unvermögen auf unserer Seite oder eines unserer Vorlieferanten sowie ungünstige Witterungsverhältnisse stellen keinen von uns zu vertretenden Grund im Sinne vorstehenden Absatzes dar und verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung.

(3) Soweit wir die Lieferung der Ware nicht oder nicht vertragsgemäß erbringen, ist der Kunde verpflichtet, uns zur Bewirkung der Leistung eine angemessene Nachfrist zu setzen. Als angemessen gilt eine Frist von wenigstens drei Wochen, es sei denn, eine kürzere Frist wäre aufgrund der Umstände des Liefergegenstandes ausreichend. Ohne Setzung einer Nachfrist ist der Kunde nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

(4) Mit der Absendung der Ware geht die Gefahr auf den Empfänger über, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist und auch dann, wenn die Versendung nicht von dem Erfüllungsort nach diesen Bestimmungen vorgenommen wird. Transportversicherungen erfolgen nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Kunden. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Abnahme bzw. Versendung aus von uns nicht zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr mit Eingang der Anzeige der Versandbereitschaft bei dem Kunden auf diesen über. Bereitgestellte Lieferungen sind spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Datum der Anzeige der Versandbereitschaft abzunehmen. Nimmt der Kunde nach Ablauf dieser Frist die Ware nicht an, auch nicht innerhalb einer von uns gesetzten Nachfrist oder verweigert der Kunde ernsthaft und endgültig die Annahme, so können wir Schadensersatz wegen entstandener Mehraufwendungen oder der Lagerkosten fordern oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten.

§ 6 Gewährleistung

(1) Soweit die gelieferte Ware mangelhaft ist, sind wir im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nach unserer Wahl zur Abwendung des Nachbesserungsanspruchs des Kunden berechtigt, Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache zu erbringen. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

(2) Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte ist, dass der Kunde alle nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß erfüllt, sofern der Kunde Kaufmann ist. Beanstandungen können bei erkennbaren Mängeln nur unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen nach Entgegennahme, bei nicht sofort erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit schriftlich geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Frist gilt die Ware als genehmigt.

Die Geltendmachung einer Mängelrüge ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn der Zustand der Ware sich nach Gefahrenübergang verändert hat und dies auf eine Handlung durch den Kunden oder einen Dritten zurück zu führen ist, die Ware durch den Kunden oder durch Dritte unsachgemäß behandelt worden oder nicht sachgerecht eingebaut worden ist, die Einbaustelle oder - falls erforderlich - fremde Zusatzteile fehlerhaft sind, unsachgemäße Fremdmittel, z.B. Öle, Schmiermittel, Kühlmittel, Antriebsriemen verwendet wurden oder natürlicher Verschleiß eingetreten ist. Letzterer liegt vor, wenn die Ware älter als ein Jahr oder mehr als 20.000 km unter normalen Bedingungen gelaufen ist.

(3) Im Falle eines behaupteten Mangels innerhalb der Gewährleistungsfrist hat der Kunde nachzuweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe der Ware an ihn vorhanden war. Die Erhebung einer Mängelrüge berechtigt nicht dazu, den Kaufpreis bzw. die vereinbarte Vergütung zurückzubehalten.

(4) Die Verjährungsfrist von Gewährleistungsansprüchen für die gelieferte Ware beträgt – außer im Fall von Schadensersatzansprüchen – zwölf Monate ab Erhalt der Ware. Hiervon unberührt bleiben etwaige Ansprüche aufgrund von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder unseren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie Ansprüche aufgrund sonstiger Schäden aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen.

(5) Gewährleistungsansprüche gegenüber Kunden beschränken sich auf die Nacherfüllung der mangelhaften Leistung als solche und umfassen nicht den Ersatz von Mangelfolgeschäden, Aus- und Einbaukosten sowie Kosten im Zusammenhang mit der Installation oder Inbetriebnahme von im Wege der Nacherfüllung gelieferter Sachen, es sei denn, es liegt vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unserer Seite vor.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum gelieferter Waren geht erst dann auf den Kunden über, wenn sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung getilgt sind, auch wenn Bezahlung für bestimmte, bezeichnete Waren erfolgt.

(2) Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentumsrecht als Sicherheit für die Saldoforderung. Die Be- oder Verarbeitung von uns gelieferter Waren erfolgt stets in unserem Auftrag, ohne dass uns Verbindlichkeiten hieraus erwachsen. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Kunde schon jetzt sein Eigentums- und Miteigentumsrecht an uns ab und verpflichtet sich, den neuen Gegenstand mit kaufmännischer Sorgfalt für uns zu verwahren. Der Kunde ist zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware im regelmäßigen Geschäftsverkehr berechtigt, wenn sichergestellt ist, dass die Forderung aus dem Weiterverkauf an uns übergeht und der Kunde den schriftlichen Vorbehalt gegenüber seinem Abnehmer macht, dass das Eigentum an diesen erst nach vollständiger Bezahlung dieser Vorbehaltsware an uns auf seinen Abnehmer übergeht. Von einer vollständigen Tilgung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung ist der Eigentumsübergang auf den Abnehmer insofern nicht abhängig.

(3) Von einer Pfändung der Ware oder jeder anderen rechtlichen oder tatsächlichen Einwirkung durch Dritte hat uns der Kunde unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

(4) Veräußert der Kunde die Ware, gleich in welchem Zustand, so tritt er hiermit von jetzt bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen, die ihm aus der Veränderung bzw. Verkauf entstehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer bis zum Höchstbetrag von 110 % unserer Forderung an uns ab. Von der Abtretung sind solche Forderungen ausgenommen, die im Rahmen branchenüblichen Eigentumsvorbehalts Dritten zustehen. Soweit die Summe der Außenstände des Kunden den von der Abtretung erfassten Höchstbetrag übersteigt, erstreckt sich die Abtretung auf die Außenstände in der zeitlichen Reihenfolge ihres Entstehens. Der Kunde ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen auf jederzeitigen Widerruf ermächtigt. Er ist verpflichtet, die eingezogenen Beträge gesondert für uns aufzubewahren und sofort an uns anzuführen. Wenn und soweit die an uns abgetretenen Forderungen den Betrag von 110 % unserer Forderungen gegen den Kunden nicht erreichen, tritt dieser zur Auffüllung hiermit seine gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche, die ihm - gleich aus welchem Rechtsgrund - zustehen, bis zum vorgenannten Höchstbetrag an uns ab und ermächtigt uns zur Einziehung und anschließenden Verrechnung, solange und soweit unsererseits Forderungen gegen den Kunden besteht.

§ 8 Haftung

(1) Wir haften uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden. Für Schäden, die nicht von Satz 1 erfasst werden und die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruht, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die auf dem Fehlen einer garantierten Beschaffenheit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheitsgarantie erfasst ist.

(2) Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit die hierdurch entstehenden Schäden auf der Verletzung von Rechten beruhen, die dem Kunden nach Inhalt und Zweck des jeweiligen Vertrages gerade zu gewähren sind und/oder soweit die hierdurch entstehenden Schäden auf der Verletzung von Pflichten beruhen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten). Die Haftung für solche Ansprüche ist auf den jeweils typischerweise eintretenden und vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.

§ 9 Datenschutz

(1) Wir beachten die Regeln der Datenschutzgesetze und nehmen auch im Interesse des Kunden den Schutz der persönlichen Daten ernst. Personenbezogene Daten werden von uns ausschließlich zur Abwicklung der Bestellung des Kunden verwendet. Alle Kundendaten werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der Datenschutz-Grundverordnung, sonstiger in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Datenschutzgesetze und anderer Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Charakter von uns gespeichert und verarbeitet.

(2) Wir erheben und verwenden personenbezogene Daten unserer Kunden und Geschäftspartner grundsätzlich nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten erfolgt regelmäßig nur nach Einwilligung der betreffenden Person. Eine Ausnahme gilt in solchen Fällen, in denen eine vorherige Einholung einer Einwilligung aus tatsächlichen Gründen nicht möglich ist und die Verarbeitung der Daten durch gesetzliche Vorschriften gestattet ist.

(3) Soweit wir für Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten eine Einwilligung der betroffenen Person einholen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. a EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten.

Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich ist, dient Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO als Rechtsgrundlage. Dies gilt auch für Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind.

Soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der unser Unternehmen unterliegt, dient Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO als Rechtsgrundlage.

Ist die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich und überwiegen die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen das erstgenannte Interesse nicht, so dient Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.

(4) Wir geben die personenbezogenen Daten unserer Kunden und Geschäftspartner einschließlich des Namens, der Anschrift und der E-Mail-Adresse nicht ohne die ausdrückliche und jederzeit widerrufliche Einwilligung der jeweils betroffenen Person an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon ist die Weitergabe von Daten an Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung von Kundendaten benötigen. Hierbei handelt es sich ausschließlich um Name, Adressdaten und bei verlangter Anvisierung um die Telefonnummer des jeweiligen Empfängers einer Lieferung. Die Datenweitergabe erfolgt ausschließlich an das jeweils beauftragte Versand-/Speditionsunternehmen. In jedem Fall beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten auf das erforderliche Minimum.

(5) Die personenbezogenen Daten der betroffenen Person werden bei uns gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt. Eine Speicherung kann darüber hinaus dann erfolgen, wenn dies durch den europäischen oder nationalen Gesetzgeber in unionsrechtlichen Verordnungen, Gesetzen oder sonstigen Vorschriften vorgesehen wurde. Eine Sperrung oder Löschung der Daten erfolgt auch dann, wenn eine durch die genannten Normen vorgeschriebene Speicherfrist abläuft, es sei denn, dass eine Erforderlichkeit zur weiteren Speicherung der Daten für einen Vertragsabschluss oder eine Vertragserfüllung besteht.

(6) Als von der Erhebung oder Speicherung personenbezogener Daten betroffene Person haben Sie jederzeit das Recht auf kostenfreie Auskunft über die bezüglich Ihrer Person gespeicherten Daten, deren Herkunft und Empfänger, das Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung sowie Einschränkung der Verarbeitung von Daten, das Recht auf Datenübertragbarkeit, das Recht auf Widerspruch, das Recht auf Widerruf erteilter Einwilligungen sowie das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde. Eine detaillierte Auflistung der Ihnen zustehenden Ansprüche finden Sie in unserer Datenschutzbestimmung unter http://geba-autoteile.de/de/sonstiger-inhalt/datenschutzerklaerung/.

§ 10 Erfüllungsort/Gerichtsstand

(1) Erfüllungsort ist Vettelschoß.

(2) Bei Verträgen mit Kaufleuten, also Kunden, die ein Handelsgewerbe betreiben, oder aus anderen Rechtsgründen im HGB als Kaufmann eingeordnet werden sowie mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist Linz am Rhein/Koblenz ausschließlich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

(3) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des U.N.-Kaufrechts.

§ 11 Herstellergarantie

(1) Die Herstellergarantie besteht nur für von GEBA ausgegebene und hergestellte Kraftfahrzeug-Ersatzteile, sofern diese ausdrücklich mit einer Garantie beworben oder veräußert worden sind. Die gesamte GEBA-Garantieerklärung ist abrufbar unter:

Unsere Herstellergarantie als PDF-Datei zum Download ►

(2) Der Kunde ist verpflichtet, einen Garantiefall gegenüber GEBA durch Verwendung des Garantie-/Gewährleistungsantrags in Textform anzuzeigen. Der Antrag kann auch als Scan per E-Mail übermittelt werden. Der GEBA-Garantie-/Gewährleistungsantrag ist abrufbar unter:

Garantie-/Gewährleistungsantrag als PDF-Datei zum Download ►

(3) Der Kunde ist verpflichtet, GEBA bei der Abwicklung von Reklamationsansprüchen zu unterstützen.
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